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RECHTSANWALT JÖRN DIERCKS

ist Gründer, Inhaber und Namensgeber der Kanzlei. Er verfügt über eine mehr als 30-jährige Berufserfahrung. So war Herr Rechtsanwalt Diercks bereits als studentischer Mitarbeiter in einer überregional tätigen Wirtschaftsprüfer-, Steuerberater- und Anwaltskanzlei tätig, zu deren Schwerpunkten das Wirtschafts- und Bankrecht sowie die Begleitung und Realisierung von Anlageemissionen zählte. Im Anschluss daran war Herr Rechtsanwalt Diercks mit dem Aufbau und der Leitung einer Konzernrechtsabteilung innerhalb eines Finanzdienstleistungskonzerns betraut, zu dem Emissionshäuser ebenso wie Bankinstitute sowie ein Versicherungsunternehmen zählten. Als Leiter der Konzernrechtsabteilung war er in wesentliche Entscheidungsprozesse eingebunden und hatte die Entscheidungsumsetzung interdisziplinär zu koordinieren und zu realisieren. Überdies baute Herr Rechtsanwalt Diercks als kommissarischer Geschäftsführer eine Schulungsakademie auf, innerhalb derer zuletzt mehr als 3000 Vertriebsmitarbeiter aus- und weitergebildet wurden. Im Rahmen seiner kommissarischen Geschäftsführung hat Herr Rechtsanwalt Diercks nicht nur die Schulungsmaterialien maßgeblich miterstellt und die Schulungsinhalte festgelegt, sondern hat darüber hinaus hunderte von Veranstaltungen als Schulungsleiter in den Themenbereichen Kapitalanlagerecht, Handelsvertreterrecht sowie wirtschaftliche Grundlagen der Betriebsführung selbst durchgeführt. Sodann war Herr Rechtsanwalt Diercks als Geschäftsführer mit dem Aufbau einer Vertriebsgesellschaft in Berlin befasst und führte gleichzeitig in der gesamten Bundesrepublik Schulungen für Vertriebsmitarbeiter in dem Bereich des Kapitalanlagerechts durch. Im Laufe des Jahres 2004 gründete Herr Rechtsanwalt Diercks sodann seine eigene Anwaltskanzlei und stellt seit diesem Zeitpunkt seine umfangreich gewonnenen Erfahrungen und Kenntnisse in den Dienst seiner Mandanten.

KOMPETENZEN IM ÜBERBLICK

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